Wiederaufnahme ehemaliger Ritter

  • Die Tafelrunde hat folgendes beschlossen:


    Wird ein ehemaliger Ritter nach seiner Bewerbung wieder aufgenommen, so braucht er nicht erneut einen Mentor, um nach der geeignerter Mitgliedszeit als Krieger wieder in den Ritterstand erhoben werden zu können.
    Dies gilt allerdings nur, wenn der Kandidat nicht länger als 12 Monate nicht mehr bei KoR war.


    Begründung ist, dass ein ehemaliger Ritter weiß, wie das Gildenleben bei uns läuft, er demnach keine Anleitung und Hilfestellung dafür braucht.
    Außerdem kann die Tafelrunde ihn gut einschätzen und bei der Beförderung fundiert abstimmen.
    Ist ein ehemaliger Ritter schon zu lange weg, kennen ihn vielleicht nur noch die wenigsten und er uns genauso.
    Daher gilt die zeitliche Beschränkung und ein Wiedereinsteiger muss nach langen Jahren die Ausbildung dann doch wiederholen.