Kennt sich jemand mit UGB / ABGB in Österreich aus

  • Liebe Gilde,


    kennt sich einer von Euch in Österreichischen Recht ein wenig aus?
    Falls ja, hätte ich hier eine Frage an der ich seit paar Stunden sitze und nicht wirklich weiter komme...


    5.1 Fallbeschreibung:§ 351 UGB besagt: Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) vertraglich ausgeschlossen werden. Warum wird das UGB eine andere Regelung als das ABGB vorsehen? Erörtern Sie die Unterschiede und erläutern Sie darauf aufbauend ausführlich, warum Sie diese Regelung für angemessen, oder auch nicht angemessen, halten.


    Hat einer von Euch eine Idee?


    HILFE :wein:

  • § 934 klingt für mich wie ein Schutz, welcher in einem Unternehmergeschäft aufgehoben werden kann. Das ABGB (bei uns BGB) ist ja als Regelung und Schutz gedacht. Das UGB scheint mir den Umgang von Kaufleuten (Unternehmern) zu regeln. Daher scheinen mir dort vertragliche Änderungen und Einschränkungen erlaubt und auch sinnvoll....


    ....ggf.