Der erste große Medienfall war damals mit Cristina Wulf und der automatischen Erweiterung mit Prostitution, Rotlicht oder Escort.
Jetzt hat der BGH entschieden das Google jeden Einzellfall prüfen muss, und diese Funktion nötigenfalls auch deaktiviert wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
In diesem Konkreten Fall ging es um einen Gründer einer Aktiengesellschaft dessen Name automatisch mit weiteren Begriffen wie Scientology oder Betrug erweitert wird.
Das ganze könnte jetzt weitreichende Veränderungen für alle Suchmaschinen bedeuten, ich bin gespannt wie Google darauf reagiert.