Abmahnung für Blizzard

  • Gerade aus der "Fehler 37" Gruppe bei Facebook geklaut:



    Ob das Blizzard bzw. Activision auch nur irgendwie kratzt? :rolleyes:

  • Ich denke ohne Aussicht auf Erfolg hätte der Verbraucher Schutz nichts gemacht.
    Gerade mit kennzeichnungspflicht verstehen die keinen SPaß :D

  • Blizzard hat einen Ruf zu verlieren. Sie werde nicht einfach sagen: Gott was juckt uns das? Es wird eine Stellungnahme oder sowas geben. Oder das ist einfach nur Wunschdenken von mir xD


    Aber wir alle werden sehen was in Zukunft alles auf uns zukommen wird. :birth2:

  • Das ist süß :kiss:


    Ist der Ruf erst ruiniert undso ... Und was ich immer wieder merke: man muss sich (zumindest als Ex-WoW-Zocker) von dem Gedanken "ich zahl ja genug dafür" lösen. Im Endeffekt ist WoW immer noch die Einnahmequelle überhaupt wegen der monatlichen Zahlungen. Diablo 3 hingegen hat einfach einen bomben Verkaufsstart hingelegt und die Kohle haben sie ja schon im Sack...


    Ich schätze Schneesturm wirklich nicht so ein, als würde das jetzt noch was bringen, gerade wo sie Fehler 37 gebannt haben (böse Menschen würden sagen, sie haben ihn nur umbenannt :D )

  • Ich wette 50 Euro, dass der zuständige beim Verbraucherschutz während einem Lag seinen HC-Char verloren hat und sich dann nicht mehr einloggen konnte.
    Nach 24/7 Copy&Paste (wahrscheinlich noch auf der Arbeit) hat er sich dann gedacht, jetzt zeig ich´s dehnen und mal die Krümeltüte ausgepackt.


    Mir fällt dazu nur ein riesengroßes "lächerlich" ein.

  • Als lächerlich würde ich so etwas nicht gerade bezeichnen.


    So eine Abmahnung beinhaltet unter anderem eine Unterlassungserklärung, die der Beklagte unterzeichnen muss , dass die Ihm gemachten Vorwürfe so nicht mehr auftreten werden.


    Sollten die festgehaltenen Defizite nach Ablauf der Frist immer noch auftreten, ist der nächste Schritt eine Unterlasungsklage und die ist, auch für Blizzard, alles andere als lächerlich.


    Ein schönes, aktuelles Beispiel ist hierbei EA mit Battlefield 3 (Origin und AGB), die sich durch eine Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben nachfolgende Produkte eindeutig zu kennzeichnen, was den Onlinezwang (Origin) betrifft und die sofortige Änderung der AGB.


    Leider bin ich kein Jurist und kann den genaueren Ablauf hier nicht aufschreiben, aber vielleicht hat jemand anderes detailliertere Informationen.


    MfG

  • Wenn es ein verkaufsverbot gibt, heisst es dan auch, dass ein spiel gleichzeitig komplett in Deutschland abgestellt wird wenn es einen online zwang hat ?(


    Denke bei einem verkaufsverbot kann man das game danna uch unbeschrenkt zurück geben, also a uch wenn die 2 Wochen rückgabe frist abgelaufen sind?


    Wie wollend ie eigentlich jemanden entschädigen? das einzige wa smir da einfällt ist, dass sie das nächste add on für gratis zum downloaden bereit stellen :sillyw:

  • Hmm... eine Unterlassungserklärung heißt erstmal, dass man sich verpflichtet, etwas zukünftig nicht mehr zu tun. Je nach dem, was Blizzard da unterzeichnen soll bzw. wie schlau sich die Verbraucherzentrale bei der Formulierung der Abmahnung angestellt hat, fallen wohl die Folgen aus.


    Wenn Blizzard jedoch die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet, müsste man sie verklagen und das kann sich (Gerichtsstand von Blizzard ? - ich kenn mich nur bei Domains aus, und da Websites weltweit abrufbar sind, darf man überall klagen) über Jahre hinziehen.


    Für uns Zocker dürfte sich das - jedenfalls vorerst - überhaupt nicht auswirken.

  • Da die Webseite überall abrufbar ist, darf sich der Kläger den Gerichtstand aussuchen !

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    "Wo isch herkomm? Kaa Ahnung, awwer Hauptsach net aus Offebach!" - "Wo isch hiekomm? Des waas de Herrgott allaans, awwer so lang es dort Äbbelwoi gibt, fürschte isch kein Unglück (Psalm 23,4), denn er schenkt mir voll ein....."(Psalm 23,5).

  • Das war so goldig geschrieben ;)


    Aber gegenüber "Neuen", die z.B. bei Amazon nach D3 schauen, dürfte am Ruf nicht mehr viel zu retten sein. Es gab ja doch genug, die die Downtimes am WE oder die harte Fehler 37 Zeit dazu genutzt haben, D3 schlecht zu rezensieren.

  • Das war schon eine recht nervige Sache mit den ganzen Loginproblemen und Serverausfällen, aber im großen und ganzen ist es ja noch nicht verloren. Wenn Blizzard ein kleines Bonbon, in form eines kleinen addons, zur verfügung stellen wird :D


    Ok auch das ist vielleicht Wunschdenken, aber werden wir alles noch sehen.


    Aber bei Amazon finde ich sehr häufig Rezensionen, die irgenein Produkt schlecht reden. Und dann stellt sich wieder raus das es nur heiße Luft ist ^^ Ich geb schon lang nichts mehr auf die Rezesionen bei Amazon :D


    Und ja, goldig geschrieben. Liegt daran das ich goldig bin :P:engel::smoke:

  • Glaube, dass sowas öfter passiert als man denkt. Es kommt halt bei so großen Spielen schneller an die Öffentlichkeit.


    Würde da nicht so viel reininterpretieren, dass wird in der Branche gang und gebe sein, dass solche Mahnungen ausgesprochen werden.


    Jeder User, der Diablo 3 gekauft hat, sollte eigentlich wissen, dass es Onlinezwang gibt und dass ein Account angelegt werden muss.


    Wem das neu ist oder war, der hatte vorher auch nicht ein riesiges Interesse an D3 oder Blizzardspielen.


    Das wird nicht das Cro der Leute gewesen sein (wohl eher 5-10% der User)

  • Laut PCAction ist die Antwort Blizzards auf die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale, dessen Frist letzten Freitag abgelaufen ist, unzureichend.


    Daraufhin verlängerte man die Frist bis zum 27.7.


    Sollte bis zum Ablauf der Frist keine ausreichende Antwort von Blizzard der Verbraucherzentrale vorliegen, werden diese einen Klageauftrag erteilen.

    Quelle