Beiträge von Banriikku im Thema „Dreistigkeit vom Chef“

    Zum Thema Kontrolle:


    Solange die Privatsphäre nicht verletzt wird ist deinem Arbeitgeber gestattet dich zu kontrollieren ggf. sich neben dich zu stellen während der Arbeitszeit. Das Handy kann er verbieten innerhalb der Arbeitszeit und nur dann deshalb gilt dies nicht in den Pausen. Daher halte ich seine Kontrollen innerhalb der Pausen als unnütz und verschwendete Zeit. Die einzigen Dinge sind wohl das korrekte anmelden der Pausenzeiten sowie das rechtzeitige Aufnahme der Abreit die dein Chef kontrollieren kann. Auch ist aufgenommenes Bild- und Tonmaterial nicht nur moralisch verwerflich sondern auch illegal und kann Straf- wie Zivilrechtliche Konsequenzen haben. Der Anruf in der Freizeit ist belanglos sofern man nicht entsprechende Klauseln in seinem Arbeitsvertrag (auf Abruf, Bereitschaft o. ä.) bestimmt hat. Auch wenn der Arbeitgeber regelmäßig auf die Private Telefonnummer anruft kann dies untersagt werden und ggf. mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Wie oben bereits erwähnt Privat ist Privat!


    Auch kann dein Arbeitgeber keine berufsfremde Tätigkeit aufbürden da diese nie Bestandsteil deines Arbeitsvertrages ist und war.


    Zusammengefasst und etwas saarländisch platt formuliert: Der kann dich mal sonst wo.
    Der kann soviel erzählen wie er will aber durchgesetzt bekommt der davon gar nichts.


    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel