Rechtliche Lage betreffend Downloading in Deutschland

  • Hey!


    Demnächst werde ich wegen einer Ausbildung von der Schweiz nach Deutschland ziehen. In der Schweiz ist es bekanntlich legal Musik (oder Ebooks) von Youtube oder auch aus anderen Quellen zu laden. Wie sieht es mit Deutschland aus? Darf man bei euch Musik/MP3/Ebooks laden oder ist es illegal? Was ist mit Streams (kinox.to oder ähnliche Websites)?


    LG

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    Für alles gibt es eine Theorie, die sich selber als «gesunden Menschenverstand» bezeichnet.
    Victor Hugo
    2012-2016 Mitglied von KoR

    • Offizieller Beitrag

    kinox.to und andere Seiten sind in Deutschland eine Grauzone. Das Speichern der kompletten Filme auf der Festplatte ist nicht erlaubt, das Streamen hingegen wird toleriert bzw. gibt es da wohl noch keine eindeutigen Gerichtsurteile. Da würde ich mich aber auch nicht drauf verlassen, da manche Browser/Medienplayer komplett die Filme in den Speicher ablegen. Generell würde ich von der Nutzung solcher Seiten abraten, da man nie weiß, ob nicht irgendwo deine IPs geloggt werden und ein abmahnwütiger Anwalt dich abmahnen könnte (hunderte bis tausende Euros Strafe je Musikstück oder Film sind die Folge). Man weiß auch nicht, ob nicht doch irgendwann mal ein Gerichtsurteil gefällt wird, wo sich dann andere Gerichte anschließen.


    Das Austauschen von urheberrechtlich geschützter Musik/Videos in Tauschbörsen hingegen ist komplett verboten und kann auch zu Abmahnungen führen, die teuer werden können.


    Youtube anschauen/streamen sollte meines Wissens nach erlaubt sein, da hier Youtube für die Inhalte verantwortlich ist, mit Werbung Geld verdient und GEMA-Gebühren abführt. Man sieht ja auch immer wieder, wie Inhalte aus anderen Ländern gesperrt werden, da youtube hierzulande dafür wohl nicht blechen möchte. Ob man die Inhalte mit Zusatzprogrammen dauerhaft auf seinem PC speichern darf ist wieder eine andere Geschichte. Aber ich gehe mal von einem "Nein" aus, gerade bei Musikvideos oder ganzen Filmen, die dort öfters hochgeladen werden.



    Wichtig: Das war keine Rechtsberatung, sondern persönliche Erfahrungen. Verbindliche Rechtsberatungen dürfen in Deutschland z. B. Anwälte geben, wie Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht.

    Webmaster & Gründer der KoR-Gilde

    Sei immer du selbst - Es sei denn, du
    kannst ein sein... dann sei ein !

  • Hier ist zu beachten sobald das Medium auf dauerhafte Weise gespeichert wird, auch bei kurzfristigem ablegen auf der HDD/SSD man sich strafbar macht. Nur kurzfristig im Speicher verbleibende Daten (zur Verwendung im Arbeitsspeicher geladen) sich auf dem Rechner befinden kann eine strafbare Handlung ausgeschlossen werden.


    Daher ist strafbar wenn,


    die Weitergabe oder das ermöglichen der Weitergabe
    die Speicherung


    von urheberrechtlichen Daten und Medien ermöglicht und/oder durchgeführt wird.


    Diavolo: Nein, Rechtsberatung kann geben wer gemäß RDG hierzu berechtigt und qualifiziert ist und dies sind eben nicht nur Anwälte. Beispiele sind: Vereine mit beratenden Charakter (Steuerverbund, VDK, ADAC) diese sind an ihren Schwerpunkt gebunden und können aber innerhalb diesen eine rechtsberatende Tätigkeit einnehmen oder eben Personen der Rechtspflege. hierunter fallen: Rechtspfleger, Richter, Staatsanwälte, etc. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig.


    Mit freundlichen Grüßen


    Daniel

  • Vielen Dank für die Info ^^
    Wollte mich mal darüber informieren, bevor ich mich in irgendeiner Weise strafbar mache :D


    Hier ist zu beachten sobald das Medium auf dauerhafte Weise gespeichert wird, auch bei kurzfristigem ablegen auf der HDD/SSD man sich strafbar macht. Nur kurzfristig im Speicher verbleibende Daten (zur Verwendung im Arbeitsspeicher geladen) sich auf dem Rechner befinden kann eine strafbare Handlung ausgeschlossen werden


    Das heisst, im Prinzip habe ich mich schon strafbar gemacht, dass ich ein Laptop mit Musikstücken (meist geladen aus CDs von den Bibliotheken) in DE mitgebracht habe? Oder meinst du das direkte Downloaden?


    LG

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    Victor Hugo
    2012-2016 Mitglied von KoR

  • Jegliches vervielfältigen von urheberrechtlichen geschützten Materials bei dem Kopierschutzmaßnahmen umgangen, manipuliert oder anderweitig verändert und/oder getäuscht werden ist innerhalb Deutschlands erst einmal strafbar. Aber hierbei ist die Beweislast maßgebend. So muss dir z. B. Kanzlei XY nachweisen wann, wie und wo dies getan hasst und dies mit Beweisen (kein Anscheinsbeweis) eben nachweisen. Der Irrglaube die Kopie für einen selbst sei "OK" , ist einfach Unsinn und durch keinen Paragraphen im Gesetzt gestützt. Die einzigen Medien die einfach Kopiert werden dürfen sind solche für die die Rechte vorliegen (z. B. Lizenz zur Vervielfältigung o. ä.) und/oder eben keine Schutzmaßnahmen vorhanden sind (z. B. gemeinfrei Musik).
    Wichtig ist außerdem, dass wenn du auf einer Streamingseite Medien konsumierst ausschlaggebend ist ob die Dateien, auch wenn dies nur für den Moment des Konsums gedacht ist, auf deinem PC o. ä. auf einen für dauerhafte Speicherung vorgesehen Medium hinterlegt wurden. Dies wäre strafbar. Aber wie oben bereits genannt gilt hier die Beweislast für den geschädigten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Daniel

  • Danke für die detailierte Antwort! Schade, wird nichts mit Downloaden.
    Wann, wie wo wird schwierig. Da können sie in die Schweiz kommen :schlafen:
    Bist du Anwalt oder so etwas Ähnliches? :D


    LG

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