Beiträge von Diavolo im Thema „Rechtliche Lage betreffend Downloading in Deutschland“

    kinox.to und andere Seiten sind in Deutschland eine Grauzone. Das Speichern der kompletten Filme auf der Festplatte ist nicht erlaubt, das Streamen hingegen wird toleriert bzw. gibt es da wohl noch keine eindeutigen Gerichtsurteile. Da würde ich mich aber auch nicht drauf verlassen, da manche Browser/Medienplayer komplett die Filme in den Speicher ablegen. Generell würde ich von der Nutzung solcher Seiten abraten, da man nie weiß, ob nicht irgendwo deine IPs geloggt werden und ein abmahnwütiger Anwalt dich abmahnen könnte (hunderte bis tausende Euros Strafe je Musikstück oder Film sind die Folge). Man weiß auch nicht, ob nicht doch irgendwann mal ein Gerichtsurteil gefällt wird, wo sich dann andere Gerichte anschließen.


    Das Austauschen von urheberrechtlich geschützter Musik/Videos in Tauschbörsen hingegen ist komplett verboten und kann auch zu Abmahnungen führen, die teuer werden können.


    Youtube anschauen/streamen sollte meines Wissens nach erlaubt sein, da hier Youtube für die Inhalte verantwortlich ist, mit Werbung Geld verdient und GEMA-Gebühren abführt. Man sieht ja auch immer wieder, wie Inhalte aus anderen Ländern gesperrt werden, da youtube hierzulande dafür wohl nicht blechen möchte. Ob man die Inhalte mit Zusatzprogrammen dauerhaft auf seinem PC speichern darf ist wieder eine andere Geschichte. Aber ich gehe mal von einem "Nein" aus, gerade bei Musikvideos oder ganzen Filmen, die dort öfters hochgeladen werden.



    Wichtig: Das war keine Rechtsberatung, sondern persönliche Erfahrungen. Verbindliche Rechtsberatungen dürfen in Deutschland z. B. Anwälte geben, wie Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht.