§ 4.1.1 Die Herzöge
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Jeder der 3 Herzöge übernimmt einen Hauptaufgabenbereich, in dem er überwiegend wirkt. Die Herzöge können sich untereinander bei ihren Aufgaben unterstützen. Die folgenden Aufgabenbereiche teilen sich die Herzöge ohne eine Abstimmung untereinander zu:
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