Als lächerlich würde ich so etwas nicht gerade bezeichnen.
So eine Abmahnung beinhaltet unter anderem eine Unterlassungserklärung, die der Beklagte unterzeichnen muss , dass die Ihm gemachten Vorwürfe so nicht mehr auftreten werden.
Sollten die festgehaltenen Defizite nach Ablauf der Frist immer noch auftreten, ist der nächste Schritt eine Unterlasungsklage und die ist, auch für Blizzard, alles andere als lächerlich.
Ein schönes, aktuelles Beispiel ist hierbei EA mit Battlefield 3 (Origin und AGB), die sich durch eine Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben nachfolgende Produkte eindeutig zu kennzeichnen, was den Onlinezwang (Origin) betrifft und die sofortige Änderung der AGB.
Leider bin ich kein Jurist und kann den genaueren Ablauf hier nicht aufschreiben, aber vielleicht hat jemand anderes detailliertere Informationen.
MfG