Beiträge von LuckyIrish im Thema „Abmahnung für Blizzard“

    Laut PCAction ist die Antwort Blizzards auf die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale, dessen Frist letzten Freitag abgelaufen ist, unzureichend.


    Daraufhin verlängerte man die Frist bis zum 27.7.


    Sollte bis zum Ablauf der Frist keine ausreichende Antwort von Blizzard der Verbraucherzentrale vorliegen, werden diese einen Klageauftrag erteilen.

    Quelle

    Als lächerlich würde ich so etwas nicht gerade bezeichnen.


    So eine Abmahnung beinhaltet unter anderem eine Unterlassungserklärung, die der Beklagte unterzeichnen muss , dass die Ihm gemachten Vorwürfe so nicht mehr auftreten werden.


    Sollten die festgehaltenen Defizite nach Ablauf der Frist immer noch auftreten, ist der nächste Schritt eine Unterlasungsklage und die ist, auch für Blizzard, alles andere als lächerlich.


    Ein schönes, aktuelles Beispiel ist hierbei EA mit Battlefield 3 (Origin und AGB), die sich durch eine Unterlassungserklärung dazu verpflichtet haben nachfolgende Produkte eindeutig zu kennzeichnen, was den Onlinezwang (Origin) betrifft und die sofortige Änderung der AGB.


    Leider bin ich kein Jurist und kann den genaueren Ablauf hier nicht aufschreiben, aber vielleicht hat jemand anderes detailliertere Informationen.


    MfG