Steuerfachmann gesucht

  • Wenn ich ein nebengewerbe anmelde. Und mir so ne handels id dadurch holle und in einem großmarkt einkaufe muss ich ja keine mwst auf das zeug zahlen. Mich interessiert wie und ob mich da das finanzamt dann eventuell zur kasse bittet. Und ob es an dem nebengewerbe nicht irgend wo was geheimes gibt was mir das Genick bricht. Wenn ihr versteht

  • Du sparst dir meines Wissens nach nicht viel. Die Mehrwertsteuer die du im Einkauf sparst gibst du glaube ich bei der Umsatzsteuererklärung mit an. Arbeitsmittel die für dein Gewerbe notwendig sind lassen sich irgendwie von der Umsatzsteuer absetzen nur da lässt sich was sparen.

    Aber das kann dir ein Steuerberater besser erklären.

  • nein du kannst das bedenkenlos machen, aber ab einem Betrag wird es überprüft, leider kenne ich das Gesetzt in DE nicht so gut wie in der CH... sry mate

    Das Entscheidende am Wissen ist, dass man es beherzigt und anwendet.


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  • Die Gewinnerzielungsabsicht ist eines der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines Gewerbes. Nur wer gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auch tatsächlich die Absicht verfolgt, mit seinem Haupt- oder Nebengewerbe auf Dauer Gewinn zu erwirtschaften, kann ein Gewerbe ausüben

  • Ansonsten kannst du mit einem Gewerbe ganz normal netto einkaufen, musst aber eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt machen, wo das dann wieder gegengerechnet wird.. und wie vorher geschrieben, machst du nur Verlust aber keinen Umsatz dann meldet sich das Finanzamt ganz schnell bei dir